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   BGH, 28.06.1961 - VIII ZR 46/60   

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https://dejure.org/1961,867
BGH, 28.06.1961 - VIII ZR 46/60 (https://dejure.org/1961,867)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1961 - VIII ZR 46/60 (https://dejure.org/1961,867)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - VIII ZR 46/60 (https://dejure.org/1961,867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 930
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 22.01.1908 - V 144/07

    Nießbrauch; Miete ; Nebenintervention.

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - VIII ZR 46/60
    Daraus folgt jedoch noch nichts für die von der Revision vertretene Rechtsansicht; denn dieser Eintritt kraft Gesetzes findet erst unmittelbar im Anschluss an den dinglichen Veräußerungsakt, der jedoch nicht vor der Eintragung ins Grundbuch vollendet ist, statt (Staudinger, BGB , 11. Aufl., § 571 Rdn. 11, 21; BGB RGRK, 11. Aufl., § 571 Rdn. 4, 2 a; RGZ 68, 10, 12).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Diese schon nach dem Wortlaut des Gesetzes naheliegende Auslegung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 13, 1, 4 [BGH 03.03.1954 - VI ZR 259/52]; Senatsurteile vom 28. Juni 1961 - VIII ZR 46/60 = WM 1961, 1025, 1027 unter II 2 a und vom 15. November 1965 - VIII ZR 288/83 = WM 1966, 96, 97 unter 1 a aa).
  • OLG Jena, 30.08.2019 - 4 U 858/18

    Wohnraummiete: Eintritt des Grundstückserwerbers in die mietvertragliche

    Die Entscheidung des Landgerichts steht schließlich auch im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Vereinbarung einer Entschädigung des Pächters als Gegenleistung für die Abkürzung der Vertragsdauer nicht gegen den Erwerber wirkt (BGH, VIII ZR 46/60; WM 1961, 1025; MDR 61, 930; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 2008 - I-24 U 95/07 -, juris, Rn 13, Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 566 Rn 127; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. Rn 1377).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung

    Unter Veräußerung im Sinne des § 571 Abs. 1 BGB ist nur der (beendete) Eigentumsübergang zu verstehen; die Auflassung genügt also nicht; notwendig ist vielmehr auch die Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 1961 - VIII ZR 46/60 - LM § 571 BGB Nr. 4 Bl. 158 und vom 30. Juni 1964 - V ZR 7/63 - BGHZ 42, 334 [BGH 30.06.1964 - V ZR 7/63]; Soergel/Kummer, BGB, § 571 RdNr. 12 m.weit.Nachw.; Palandt/Putzo, BGB, 44. Auflage 1985, § 571 Anm. 2).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Ihm ist weiterhin darin beizutreten, daß dieser Anspruch von einer Veräußerung des Pachtgegenstandes nicht berührt wird, auch wenn man grundsätzlich die Wirkung der §§ 571, 581 Abs. 2 BGB in dem Übergang des ganzen Pachtverhältnisses nach der aktiven und passiven Seite sieht (Urteil des BGH vom 28. Juni 1961, VIII ZR 46/60; LM BGB § 571 Nr. 4).
  • BGH, 01.03.1985 - V ZR 227/83

    Auslegung einer Klausel in einem Hofübergabevertrag

    Dem Berufungsgericht ist zwar zuzugeben, daß unter Veräußerung eines Grundstücks in der Regel die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums durch Auflassung und Eintragung des Erwerbers im Grundbuch zu verstehen ist (vgl. BGHZ 29, 252, 254; 73, 282, 287 jeweils zu § 13 HöfeO; BGH Urt. v. 28. Juni 1961, VIII ZR 46/60, LM BGB § 571 Nr. 4 zu § 571) und die Eheleute H. bisher nicht Eigentum am Hof erworben haben.
  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 135/63

    Einseitige Mieterhöhungserklärung - Anhebung der Miete auf die zulässige

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 8. Februar 1961 - VIII ZR 46/60 a.a.O.) entscheidet es über diese Frage aufgrund von Billigkeitserwägungen, die nach seiner Auffassung eine Anhebung der Miete, jedenfalls für die Zeit vom 1. August 1957 an bis zur Beendigung der Verträge (31.12.1961) nicht als gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 162/63

    Umfang des richterlichen Ermessens im Rahmen von § 19 Abs. 2 des

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 8. Februar 1961 - VIII ZR 46/60 a.a.O.) entscheidet es über diese Frage aufgrund von Billigkeitserwägungen, die nach seiner Auffassung eine Anhebung der Miete, jedenfalls für die Zeit vom 1. August 1957 an bis zur Beendigung der Verträge (31.12.1961) nicht als gerechtfertigt erscheinen lassen.
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